WÄHLERVERZEICHNIS LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2023

Veröffentlicht am: 24.01.2023
Von 24.01.2023 bis 02.02.2023 liegt das Wählerverzeichnis für die Landwirtschaftskammerwahl am 26.03.2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf!

Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann eine Person, die in einer Gemeinde als Wähler eingetragen ist oder für sich dort das Wahlrecht in Anspruch nimmt, gegen das Wählerverzeichnis dieser Gemeinde wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter bzw. Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter mündlich oder schriftlich Einspruch erheben. LINK
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