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30. September 2021

Das Land Burgenland gewährt Studierenden mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel. Anträge für das Wintersemester können im Zeitraum vom 1.10.2021 bis 15.02.2022 und Anträge für das Sommersemester vom 1.3.2022 bis 15.7.2022 beim Gemeindeamt gestellt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen: 1. Studienbestätigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2, 2. Kopie der Semesternetzkarte, Monatskarte(n) oder Jahreskarte, 3. Zahlungsbeleg im Original Nähere Informationen finden Sie im beigefügten Link.