Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Seine aggressive Verbreitungseignung stellt eine Gefährdung der heimischen Artenvielfalt und der Landwirtschaft dar. Zudem gehört Ragweed-Blütenstaub (Pollen) zu den stärksten Allergieauslösern. Eine einzige Pflanze entwickelt rund 8 000 Samen, welche bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben.
Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweed-Befall nachhaltig zurückzudrängen und die Bestände im Burgenland klein und im Zaum zu halten ist es notwendig, effektive Gegenmaßnahmen zu setzen. Zu diesem Zweck und insbesondere zur Festlegung einheitlicher Bekämpfungsgrundsätze wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind GrundstückseigentümerInnen bzw. Verfügungsberechtigte verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen in einem solchen Pflegezustand zu halten, dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiterverbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird.
Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese wird von Bezirks-Ragweed-Verantwortlichen, örtlichen Ragweed-Verantwortlichen sowie Feldschutz- und Naturschutzorganen unterstützt.
Der Ragweed-Beauftragte der Gemeinde Gerersdorf-Sulz ist Rene Kollarits.
Weitere Informationen über Ragweed finden Sie unter folgenden Links:
https://www.burgenland.at/themen/natur/ragweed
Ragweed-Fakten.pdf