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3. Februar 2023

Mit 26.1.2013 wurde auch der Bezirk Güssing und der Bezirk Jennersdorf in “Gebiet mit stark erhöhtem Risiko“ ausgewiesen! Viele Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.ages.at Gebiete mit erhöhtem Risiko Die genauen Bestimmungen sind der Geflügelpest-Verordnung 2007 zu entnehmen und umfassen jedenfalls: es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten (die genauen Bestimmungen sind der Geflügelpest-Verordnung 2007 zu entnehmen): Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt. Achtung: in Schutz- und Überwachungszonen gilt die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tiere!